Das neue Jahr 2018 ist nun da. Wir hoffen Sie haben den Wechsel gut überstanden und sind voller Energie für die bevorstehenden Herausforderungen. Wir, die Firma Allcash, sind für Sie wie immer da und versorgen Sie mit den wichtigsten Informationen und Produkten rund um Ihr EC-Gerät.
Heute das Thema SEPA Lastschriftzahlung.
Wenn Sie an Ihrem Kartengerät mit der Girocard Lastschriftzahlungen zulassen (EC-Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe), benötigen Sie Bonrollen mit SEPA-Lastschrifttext.
2005 verständigte sich die europäische Kreditwirtschaft auf die wichtigsten Eckpunkte der „Einheitlichen Rahmenbedingungen für das Geschäft mit Zahlungskarten im Euro-Raum“. Mit dem Rahmenwerk für den SEPA-Kartenverkehr (SEPA Cards Framework – SCF) wurden generelle Anforderungen an Zahlungsdienstleister, Kartensysteme und andere Marktteilnehmer definiert.
Auf Grundlage der SEPA-Verordnung müssen ELV-Zahlungen im SEPA Lastschriftformat eingereicht werden. Der Kunden- und Händlerbeleg enthält den Mandatstext und die Vorabankündigung. Im Mandatstext steht der Einreichername, d. h. der Name des technischen Netzbetreibers über den Ihr Kartengerät die Zahlungen einreicht.
Die Mandatsreferenz wird aus der Terminal-ID, der Belegnummer, sowie Datum und Zeit generiert. Die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz werden auf den EC-Beleg gedruckt.
Electronic Cash Zahlungen (Girocard mit PIN) unterliegen nicht der SEPA Verordnung. Diese Zahlungsart gilt als zuverlässige gesicherte Zahlung (Kartenzahlung am „Point of Sale“). Das heißt, wenn Sie ausschließlich Girocard-Zahlungen mit PIN anbieten, werden keine EC-Cash-Rollen mit SEPA-Text benötigt.