Da uns die Kassenbonpflicht von Berufs wegen interessiert, haben wir für Sie alle Fakten und Hintergründe zur Belegausgabepflicht 2020 zusammengetragen. Viel Spaß beim Lesen!
GEBONGT24 ist ein Online-Shop für Thermorollen, Kassenrollen aus Normalpapier (Additionsrollen), EC-Cash Rollen und weitere Bonrollen. Unser Sortiment beinhaltet viele phenolfreie Thermorollen und Blue4est® Öko Bonrollen. Damit halten Sie die Belastung für die Umwelt, die durch die neue Bonpflicht entsteht, möglichst gering. Und das zu sehr günstigen Preisen!
Seit wann gibt es die Kassenbonpflicht?
Das neue Kassengesetz 2020, die Kassensicherungsverordnung oder kurz „KassenSichV“, wurde am 22. Dezember 2016 beschlossen und tritt 2020 in Kraft. Darin enthalten sind unter anderem die Kassenbonpflicht und die Kassenmeldepflicht.
Die Kassenbonpflicht laut § 146a Abs. 2 AO ist am 01.01.2020 als Teil der Kassensicherungsverordnung „KassenSichV“ des Finanzamtes in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Registrierkassen in Deutschland mit einem Manipulationsschutz versehen werden (spätestens bis September 2020). Als erster Teil davon ist die Belegausgabepflicht am 1. Januar 2020 eingeführt worden.
Warum wird die Bonpflicht 2020 eingeführt?
Dem deutschen Staat gehen jährlich hohe Summen verloren, weil Unternehmen ihre Umsätze mit manipulierten Kassen oder falschen Rechnungen erfassen. Besonders in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil wird dies als Problem beschrieben. Mit Einführung des KassenSichV soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.
Für wen gilt die Belegausgabepflicht – Gibt es Ausnahmen?
Jedes Geschäft und jede Gaststätte, die mit einem elektronischen Kassensystem arbeitet, muss Ihren Kunden einen Kassenbon zur Verfügung stellen, auf dem alle Leistungen als einzelne Posten und mit einem Preis versehen abgebildet sind. Laut Bonpflicht muss dieser Kassenbon aber nicht zwingend in Papierform übergeben werden, die Übergabe kann auch digital erfolgen (z.B. via App oder per E-Mail).
Der Gesetzgeber hat außerdem die Möglichkeit geschaffen, sich von der Kassenbonpflicht befreien zu lassen. Von offizieller Stelle heißt es: „Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität können Finanzbehörden Unternehmen von der Belegausgabepflicht befreien, wenn es sich um Verkäufe von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt“. Dies muss allerdings beantragt und für jeden Einzelfall separat geprüft werden.
Ist die Kassenbonpflicht 2020 sinnvoll?
Ob die Belegausgabepflicht, als zusätzlicher Mechanismus zur Umrüstung der Kassen, Sinn macht, ist höchst umstritten.
Die offiziellen Stellen verweisen auf andere europäische Länder wie Italien oder Österreich, bei denen die Kassenbonpflicht bereits erfolgreich zur Bekämpfung von Steuerbetrug beiträgt. Außerdem ist man der Meinung, dass aufmerksame Kunden (denen ein Beleg ausgehändigt wurde) durch Prüfung des Kassenbons Betrug aufdecken und melden können.
Viele Meinungen aus Wirtschaft & Öffentlichkeit bezweifeln, dass die Bonpflicht zur Vermeidung von Steuerbetrug beitragen kann. Es wird argumentiert, dass manipulationsgeschützte Kassen allein schon ausreichen, um den Betrug zu verhindern - die Kassenbonpflicht hätte überhaupt keine Auswirkung darauf, ob manipuliert wird oder nicht. Weitere Argumente sind hier die hohen Mehrkosten (z.B. für Bäcker oder andere kleine Geschäfte mit viel Laufkundschaft), sowie die hohe Belastung für die Umwelt durch die Flut an nicht recycelbarem Thermopapier.
Wie kann ich mich trotz Bonpflicht für die Umwelt einsetzen?
Auch wenn wir es selbst nicht gutheißen: Gesetz ist leider Gesetz. Und die Bundesregierung macht im Moment nicht den Eindruck, als würde sie die Bonpflicht in naher Zukunft wieder kippen.
Deshalb empfehlen wir von GEBONGT24 Ihnen den Umstieg auf phenolfreie (BP freie) Thermorollen oder die neuen Blue4est® Öko-Thermorollen (ab Februar bei uns im Shop bestellbar). Auch wenn wir die Kassenbonpflicht nicht verhindern können, schützen wir damit zumindest die Umwelt. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema auch telefonisch.