AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Allcash Gesellschaft für elektronische Zahlungssysteme mbH
§ 1 Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Allcash Gesellschaft für elektronische Zahlungssysteme mbH – nachfolgend Allcash genannt – erfolgen auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für den Bereich Dienstleistungen und Miete / Leasing gelten zusätzlich die ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistung und Miete.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst zustande durch die zusätzlich von uns versandte Auftragsbestätigung.
An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Allcash, soweit nichts anderes bestimmt ist, 14 Kalendertage gebunden.
§ 3 Versand und Lieferung
Die Versandart und der Beförderer werden durch Allcash bestimmt. Insbesondere kann Allcash Dritte mit dem Versand beauftragen und den Versand durch Dritte durchführen lassen. Die Liefermenge kann von der Bestellmenge in sofern abweichen, dass ausschließlich ganze Verpackungseinheiten geliefert werden. In der Regel sind die Rollen zu je 5 Stck gepackt.
Die Kosten des Versands hat der Kunde zu tragen. Der Kunde wird vor Vertragsabschluss im Angebot über die anfallenden Versandkosten informiert. Bei Abholung geht die Gefahr unmittelbar mit Übergabe auf den Abholenden über.
§ 4 Lieferung ins Ausland
Die Angebote der Allcash beziehen sich auf eine Lieferung in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Lieferung in das Ausland ist der Kunde für die Zollformalitäten verantwortlich. Sollte die Ausfuhr der Ware in das Ausland aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmung nicht möglich sein, ist Allcash berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell durch den Auslandsversand und das behördliche Verfahren verursachte besondere Kosten und Aufwendungen sind vom Kunden zu tragen.
§ 5 Vereinbarung über die Beschaffenheit
Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich aus den Herstellerangaben gem. § 434 Abs. 2 BGB.
§ 6 Preise, Fälligkeit und Zahlung
Die im Online Verkauf von Allcash angegebenen Preise gelten bei Kauf über den Onlineshop. Der Kunde kann zwischen Bezahlung auf Rechnung, per PayPal oder per SEPA Lastschriftmandat wählen. Bei Kauf auf Rechnung wird nach Eingang der Bestellung eine Prüfung für Neukunden durchgeführt und ein Kreditrahmen vergeben. Übersteigt der Auftragswert den eingeräumte Kreditrahmen, behalten wir uns Teillieferungen vor. Alternativ empfehlen wir die Bezahlung per Vorkasse oder PayPal. Ist auf den Rechnungen kein anderer Zahlungstermin angeben, sind die Allcash Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
§ 7 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung gegen Forderungen der Allcash sind nur insoweit zulässig, als die Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von Allcash unbestritten sind.
§ 8 Mängelgewährleistung
Transportschäden sind zur Ermöglichung der Abwicklung unverzüglich zu melden und beim Kurier zu reklamieren. Kaufmännischen Kunden obliegt bei Erhalt der Ware die handelsrechtliche Prüfungs- und Untersuchungspflicht.
Allcash haftet nicht für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke, außer im Falle der Zusicherung oder verbindlichen Vereinbarung.
Im Falle der Mängelgewährleistung hat Allcash das Recht auf Nachbesserung. Die Nachbesserung kann nach Entscheidung der Allcash auch durch Nachlieferung oder Austausch des mangelhaften Teiles oder der mangelhaften Teile erfolgen. Allcash kann zur Durchführung der Nachbesserung auch Dritte beauftragen. Ist der Mangel auch nach dem dritten Nachbesserungsversuch nicht behoben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder weitere Mängelansprüche geltend machen. Der Gewährleistung unterliegen Schäden, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen. Insbesondere der normale Verschleiß, oder Beschädigungen, die darauf beruhen, dass
- die Ware ungenügend und entgegen den Herstellervorschriften nicht gewartet und instandgehalten wurde;
- es zu Störungen und Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung oder Blitzschlag kam;
- die Ware schuldhaft unsachgemäß behandelt oder gehandhabt wurde;
sind von der Gewährleistung nicht umfasst.
§ 9 Gewährleistung bei Kauf von Gebrauchtware
Bei Verkauf gebrauchter Ware an Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist auf ein halbes Jahr ab Vertragsschluss und Übergabe der Ware beschränkt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 10 Pauschalierter Schadensersatz
Hat Allcash bei Rücktritt vom Vertrag Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz oder Wertminderung, kann dieser mit pauschal 20 % der Kaufpreissumme berechnet werden.
Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei nicht entstanden oder sei wesentlich geringer als die Pauschale. Das Recht der Allcash, einen höheren Schaden nachzuweisen und ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.
§ 11 Pflichten des Kunden
Verletzt der Kunde seine Pflichten aus dem Kaufvertrag, insbesondere indem er schuldhaft
- Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach der vereinbarten Lieferzeit abnimmt;
- nicht die notwendigen Angaben zum Versand angibt;
- mit einer Zahlungsverpflichtung per Vorauskasse länger als 14 Tage in Rückstand gerät;
ist Allcash berechtigt, dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erfüllung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann Allcash auf Abnahme klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass erforderliche Wartungsarbeiten durchgeführt und die Ware den Bestimmungen des Herstellers gemäß gepflegt wird.
§ 12 Urheberrechte
Gibt der Auftraggeber Drucksachen zur Erstellung in Auftrag, ist Allcash nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die Drucksachen Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen.
Für den Fall der Inanspruchnahme von Allcash durch Dritte wegen Verletzung von Urheberrechten im Zusammenhang mit der Erstellung von Drucksachen stellt der Auftraggeber Allcash von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Kosten für eine angemessene außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverteidigung. Allcash wird in diesem Falle den Auftraggeber von der Inanspruchnahme durch den Dritten unverzüglich informieren und die erforderlichen Schritte zur Rechtsverteidigung mit dem Auftraggeber abstimmen.
§ 13 Haftung
Allcash leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
- bei mittlerer und leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzungen einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden;
Die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden, bei Übernahme einer Garantie (z.B. Eigenschaftszusicherung) oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Allcash behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag ausdrücklich vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, die Ware sorgsam zu behandeln und nicht über sie ohne Genehmigung von Allcash zu verfügen. Eventuelle Beschädigungen sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder sonst mit Rechten Dritter zu belasten. Bei Zahlungsverzug und sonst schwerwiegendem vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist Allcash berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Im Insolvenzfall sowie bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde den Dritten auf das Eigentum von Allcash hinweisen und Allcash unverzüglich benachrichtigen, damit diese Maßnahmen zur Sicherung ihrer Eigentumsrechte durchsetzen kann. Ist der Kunde gewerblicher Wiederverkäufer, darf er die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache unter Eigentumsübertragung veräußern. Die Kaufpreisforderung des Wiederverkäufers gegen seinen Kunden wird in diesem Fall in Höhe aller noch offen stehenden Forderungen gegen den Kunden, auch aus anderen Lieferungen, zur Sicherung vorab an Allcash abgetreten. Der Wiederverkäufer ist in diesem Falle zur Einziehung der Forderung berechtigt. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit diese der Abtretung unterliegen, Allcash auszuzahlen. Der Wiederverkäufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ordnungsgemäß und geschützt zu lagern und gegen Verlust oder Beschädigung ausreichend zu versichern. Verletzt der Kunde die vorgenannten Pflichten schuldhaft, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden.
§ 15 Rücktritt durch Allcash
Ist die Erbringung der vertraglichen Leistung auf Grund höherer Gewalt, gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen dauerhaft nicht möglich, kann Allcash vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt oder die Kündigung ist ausgeschlossen, sofern solche Umstände bei Vertragsschluss bekannt waren oder Allcash hätten bekannt sein müssen. Der Rücktritt ist ebenso möglich bei fortgesetztem vertragswidrigen Verhalten des Kunden. Über die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung hat Allcash den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und bereits erbrachte Gegenleistungen, insbesondere erbrachte Anzahlungen, unverzüglich zu erstatten.
Allcash kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Kunde sich in Vermögensverfall befindet, Schecks oder Wechsel des Kunden zu Protest gehen, und hierdurch der Leistungsanspruch von Allcash gefährdet wird, oder der Kunde bei Vertragsschluss arglistig über seine Vermögensverhältnisse getäuscht hat.
Die gesetzlichen Rücktrittsgründe, insbesondere bei Zahlungsverzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder die Anfechtung bei Irrtümern, bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechtes das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
§ 16 Datenschutz
Allcash gewährleistet den Datenschutz nach den gesetzlichen Vorschriften.
Allcash darf die Daten elektronisch speichern und personenbezogene Daten an Hersteller, Lieferanten, Spediteure und sonstige Dritte übermitteln, soweit dies zur Abwicklung des Auftrages und der Lieferung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 17 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Plauen als vereinbarter Gerichtsstandort.
Plauen ist auch Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Dieser Gerichtsstand ist schriftlich zu bestätigen.
§ 18 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen
Durch Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt.